In der Praxis sehen sich Betriebsratsmitglieder häufig nicht nur rechtlichen Herausforderungen gegenüber, sondern begegnen in ihrer Betriebsratsarbeit verschiedenen Widerständen im Betrieb.
Daher ist Hilfe – gerade auch rechtsanwaltliche Interessenvertretung - häufig unentbehrlich.
Nicht nur für neu gewählte Gremien und Betriebsräte, sondern auch für erfahrene Betriebsratsmitglieder und Betriebsratsvorsitzenden stellen sich in vielen Teilbereichen des sogenannten kollektiven Arbeitsrechts vielfältige Fragen zu Spezialthemen.
Vertiefte Kenntnisse und anwaltliche Beratung zu verschiedenen Kernbereichen sind für jede Betriebsratsarbeit unabdingbar.
Dazu gehören unter anderem:
ordnungsgemäße Beschlussfassung
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstellenverfahren
Neben den Hauptbereichen treten jedoch eine Vielzahl von Fragen in Teilbereichen auf:
Kündigungsschutz für Betriebsräte
Schulungskosten für Betriebsräte
Funktion von Betriebsratsvorsitzenden
Informationsansprüche des Betriebsrates
professionelle Arbeit im Wirtschaftsausschuss etc.
Gerne stehe ich Ihnen als Betriebsräte nicht nur juristisch sondern auch mit wirtschaftlicher Expertise als Rechtsanwalt mit wirtschaftlicher Zusatzausbildung zur Seite.
Gemeinsam zum Interessenausgleich mit Ihrem Arbeitgeber
Als Anwalt für das Arbeitsrecht vertrete ich Sie zu jeder Zeit routiniert und kompetent. Dabei behalte ich die Interessen meines Mandanten selbstverständlich stets im Blick.